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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – für den Ernstfall bereit sein

26.09.2017

Wird ein Mensch krank oder ist er im Alter eingeschränkt, können Situationen entstehen, in denen er nicht mehr selbst handeln oder für sich selbst entscheiden kann. Eine Patientenverfügung zu verfassen, scheint eine naheliegende Lösung zu sein. Oft fällt es Menschen jedoch schwer zu beschreiben, was sie im Ernstfall möglicherweise nicht mehr äußern könnten. Deshalb klärt Prof. Dr. Georg Plasger am Donnerstag, 5. Oktober, 19 Uhr, im Diakonie Klinikum Jung-Stilling in Siegen Fragen rund um Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Beim Siegener Forum Gesundheit der Diakonie in Südwestfalen referiert der Evangelische Theologe in der Krankenhauscafeteria.

In einer Patientenverfügung regelt eine Person für sich, welche medizinischen Maßnahmen im Krankheits- oder Pflegefall durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Das Dokument kommt zum Einsatz, wenn der Verfasser seinen Willen nicht mehr selbstständig äußern kann. Eine Vorsorgevollmacht ist ein anderer Weg. Darin werden Menschen benannt, die im Ernstfall stellvertretend Entscheidungen treffen sollen. „Solche Personen auszuwählen, ist meist nicht einfach“, weiß Prof. Dr. Plasger. Die kostenfreie Veranstaltung richtet sich an Interessierte. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.  

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